Die Mathematik hinter der Preis-Strategie.
Der BidLyzer Bid-Rechner ist kein Blackbox-Modell. Er rechnet mit den Formeln, mit denen deutsche Vergabestellen tatsächlich werten - und macht jede Annahme sichtbar. Diese Seite legt die Methodik offen: die Wertungsformeln, die Simulation, die Schwellenwerte und die Datenbasis.
1. So werten Vergabestellen: die Richtwertmethoden
Bei öffentlichen Ausschreibungen gewinnt selten einfach das billigste Angebot. Nach §58 VgV wird das „wirtschaftlichste" Angebot bezuschlagt - Preis und Leistung werden zu einem Wertungs-Score verrechnet. Die in Deutschland dominierende Formel ist die gewichtete Richtwertmethode (UfAB, oft „Z-Methode" genannt):
Daneben existiert die einfache Richtwertmethode (Score = L ⁄ P), die sich unabhängig von der ausgeschriebenen Gewichtung wie eine feste 50/50-Wertung verhält. Der Rechner nutzt die Z-Methode und übernimmt das Preisgewicht direkt aus den Zuschlagskriterien der Bekanntmachung, wenn es dort angegeben ist.
2. Wahre vs. scheinbare Gewichtung
Ein ausgeschriebenes „50 % Preis / 50 % Leistung" bedeutet fast nie, dass der Preis die halbe Entscheidung trägt. Was zählt, ist die Spannweite der Angebote: Liegen die Preise nur 16 % auseinander, die Leistungspunkte aber 58 %, wirkt der Preis effektiv nur mit rund 22 % - die Leistung entscheidet mit 78 %. Vergaberechtlich relevant wird das bei Schein-Gewichtungen („Alibikriterium"): Echte Gewichtungen clustern in der Praxis um 70/30, und grobe 90/10-Konstruktionen sind anfechtbar.
Der Rechner zeigt deshalb nicht nur den Score, sondern wie stark Ihr Preis die Wertung tatsächlich bewegen kann - bevor Sie an der Marge schrauben, wo es gar nichts zu gewinnen gibt.
3. Die Gewinnchance: eine Simulation nach Friedman
Die klassische Bieter-Theorie (Friedman 1956, für Preis-Leistungs-Wertung adaptiert) beantwortet die Frage: Wenn das Wettbewerbsfeld so aussieht, wie Sie es einschätzen - wie wahrscheinlich schlägt Ihr Score dann jeden einzelnen Mitbewerber?
Wichtig ist die Einordnung: Das ist eine Simulation, keine Vorhersage. Niemand kennt fremde Angebote vorab - deshalb tragen Sie Ihre eigene Einschätzung der Mitbewerber ein (Preis und Leistungsniveau), und der Rechner zeigt die Konsequenzen samt Unsicherheitsband. Der Wert des Werkzeugs liegt im Durchspielen von Szenarien: Was passiert mit meinem Gewinnbereich, wenn ein aggressiver Anbieter 10 % tiefer geht? Ab welchem Preis kippt die Wertung?

4. Die §60-Aufgreifschwelle: nicht beliebig tief
Nach unten ist der Spielraum rechtlich begrenzt: Liegt ein Angebot ungefähr 20 % unter dem geschätzten Auftragswert bzw. dem nächsten Angebot, muss die Vergabestelle die Auskömmlichkeit prüfen (§60 VgV; in einzelnen Ländern bereits ab 10 %). Kann der Bieter die Kalkulation nicht plausibel erklären, droht der Ausschluss - der BGH hat die Schwelle ausdrücklich auch als Schutz der Mitbewerber bestätigt (X ZB 10/16). Der Rechner markiert diese Zone rot und setzt sein Optimum nie darunter.
5. Der optimale Preis: erwarteter Gewinn statt Bauchgefühl
Die höchste Gewinnchance hat immer der tiefste Preis - aber gewinnen um jeden Preis ist kein Geschäftsmodell. Der Rechner maximiert deshalb den erwarteten Gewinn:
Typisches Ergebnis: Ein paar Prozent mehr Preis kosten wenig Gewinnchance, bringen aber deutlich mehr Deckungsbeitrag - oder umgekehrt. Genau diesen Trade-off macht die Kurvendarstellung sichtbar.
6. Die Datenbasis: echte Zuschläge statt Schätzungen
Seit der eForms-Umstellung veröffentlicht die EU für Vergaben oberhalb der Schwellenwerte strukturierte Zuschlagsbekanntmachungen auf TED - inklusive Zuschlagswert (BT-720) und Anzahl der eingegangenen Angebote (BT-759). BidLyzer wertet diesen Korpus für Deutschland vollständig aus. Aus den laufend eingelesenen deutschen Zuschlägen (allein über 6.000 im Juli 2026): Rund 82 % nennen den Zuschlagswert, praktisch alle die Bieterzahl. Der Median liegt bei 3 Bietern pro Los, etwa 20 % sind Ein-Bieter-Verfahren, knapp die Hälfte hat 4 oder mehr Bieter.
Diese Daten kalibrieren die Simulation (übliche Bieterzahl und Preisspannweite je CPV-Segment) und machen jede Aussage nachprüfbar: Hinter jeder Kennzahl stehen öffentliche Bekanntmachungen, die sich bis zur Quelle auf ted.europa.eu zurückverfolgen lassen.
7. Grenzen - was der Rechner nicht behauptet
Ehrlichkeit gehört zur Methodik: Der Rechner sagt keine Einzelfälle voraus. Er kennt die Angebote Ihrer Mitbewerber nicht, und unterhalb der EU-Schwellenwerte veröffentlicht Deutschland kaum Zuschlagspreise. Zudem sinkt der Wettbewerb seit Jahren - der Anteil der Ein-Bieter-Verfahren in Deutschland hat sich zwischen 2011 und 2020 auf rund 19 % mehr als verdoppelt (Europäischer Rechnungshof, Sonderbericht 28/2023). Wo faktisch kein Wettbewerbsfeld existiert, ist die relevante Frage nicht die Gewinnchance, sondern Auskömmlichkeit und saubere Kalkulation - auch das zeigt der Rechner.
Quellen
- Friedman, L. (1956): A Competitive-Bidding Strategy. Operations Research 4(1).
- UfAB - Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (Richtwertmethoden).
- §58, §60 VgV - Zuschlag und ungewöhnlich niedrige Angebote; BGH, X ZB 10/16.
- Europäischer Rechnungshof: Sonderbericht 28/2023 zum Wettbewerb in der öffentlichen Auftragsvergabe.
- TED / eForms: Zuschlagsbekanntmachungen (BT-720, BT-759, BT-161), ted.europa.eu.
Der Bid-Rechner ist in jeder Ausschreibungs-Detailansicht enthalten - mit Ihren Zahlen, Ihren Szenarien.